Untersuchungsanlass: Alkoholauffälligkeit

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Alkoholauffälligkeiten sind der häufigste Grund für eine MPU. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug wird die Führerscheinstelle ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille in jedem Fall eine MPU verlangen. Dieser Grenzwert gilt somit auch für Radfahrer. Auch bei niedrigeren Werten kann eine MPU angeordnet werden, wenn es sich um eine wiederholte Trunkenheitsfahrt handelt oder besondere Umstände vorliegen (z.B. keine Ausfallerscheinungen trotz hoher BAK oder hohe Alkoholisierung am Morgen).

Mehrere Jahre lang wurde in einigen Bundesländern bei jeder strafrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis ab einer BAK von 1,1 ‰ im Wiedererteilungsverfahren zwingend eine MPU angeordnet. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch im April 2017 klargestellt, dass der Grenzwert bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt bei 1,6 Promille liegt. Nur wenn neben dem strafrechtlichen Entzug zusätzliche Tatsachen vorliegen, die die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs rechtfertigen, ist die Anordnung einer MPU im Einzelfall auch bei einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille zulässig. Eine anwaltliche Beratung ist bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis immer zu empfehlen.

Einschätzung durch Verkehrspsychologen

Um die Vorbereitung auf eine MPU sinnvoll planen zu können, ist in jedem Fall eine verkehrspsychologische Begutachtung erforderlich. Nur so kann im Einzelfall eine Aussage darüber getroffen werden, ob ein Fall von Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit vorliegt. Von dieser Beurteilung hängt es ab, ob für das Bestehen der MPU u.a. kontrolliertes Trinken ausreicht oder so genannte Abstinenznachweise vorgelegt werden müssen. Kann ein erforderlicher Abstinenznachweis nicht erbracht werden, führt dies automatisch zum Nichtbestehen der MPU. Der Nachweis allein ist jedoch kein Garant für ein positives Gutachten, hinzukommen muss immer eine Aufarbeitung der eigenen Geschichte und eine für den Gutachter erkennbare stabile und dauerhafte Verhaltensänderung.

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Alkoholmissbrauch

Alkoholmissbrauch schließt die Fahreignung aus, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht über das erforderliche Trennungsvermögen zwischen Alkoholkonsum und Fahren verfügt. Wer trotz hoher Blutalkoholkonzentration, aber ohne sichtbare Anzeichen einer Alkoholisierung oder wiederholt alkoholisiert fährt oder die Kontrolle über seinen Alkoholkonsum verloren hat, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet.

Alkoholabhängigkeit

Ob eine Alkoholabhängigkeit anzunehmen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sehr hohe Blutalkoholkonzentrationen, Entzugserscheinungen oder das Weitertrinken trotz erkannter Schädigung können entsprechende Hinweise sein. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Leberwerte bestimmt. Sehr hohe Leberwerte sind zwar ein deutlicher Hinweis auf erhöhten Alkoholkonsum, aber kein Beweis. Die Werte können auch durch andere medizinische Faktoren beeinflusst sein. Ebenso sind niedrige Leberwerte kein entlastender Beweis. Regelmäßige Kontrollen der Leberwerte sind jedoch als Abstinenznachweis empfehlenswert.

Abstinenzprogramm

Wichtiger ist jedoch die Bestimmung des so genannten EtG-Wertes durch wiederholte Haar- oder Urinanalyse. Dabei handelt es sich um ein spezifisches Abbauprodukt des Alkohols. Dieser Wert wird im Rahmen eines anerkannten Abstinenzprogramms kontrolliert. Bei Alkoholmissbrauch sieht das Programm 4 Untersuchungen innerhalb von 6 Monaten vor. Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Abstinenznachweise nur dann sicher in einem Gutachten anerkannt werden, wenn sie in einem amtlich akkreditierten Labor erbracht wurden. Der Untersuchungstermin wird erst kurz vor der Untersuchung bekannt gegeben.

Wird eine frühere Abhängigkeit diagnostiziert, kann die MPU nur bestanden werden, wenn der Proband jetzt „trocken“ ist. Dies setzt zwingend eine erfolgreich abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung oder Therapie sowie den Nachweis einer mindestens einjährigen Abstinenz durch 6 Untersuchungen innerhalb von 12 Monaten voraus.

Wichtig ist in diesen Fällen, sich nicht zu früh zur MPU anzumelden. Auch wenn die gesetzliche Sperrfrist kürzer ist, muss die einjährige Abstinenz eingehalten werden! Sonst reichen auch die besten Argumente für eine Verhaltensänderung nicht aus. Hintergrund ist die hohe Rückfallquote in alte Verhaltensmuster bei Personen, die noch kein Jahr abstinent waren.

Zu beachten ist auch, dass eine zu lange Wartezeit zwischen dem Ende des Abstinenzprogramms und der MPU-Begutachtung in der Praxis zu einem negativen Gutachten führt.

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So kann ich mich für die Alkoholauffälligkeit am besten vorbereiten

Wenn Sie sich auf eine MPU wegen Alkoholauffälligkeit vorbereiten müssen, ist es wichtig, dass Sie sich gründlich auf die Untersuchung vorbereiten. Eine gute Vorbereitung kann Ihnen dabei helfen, die MPU erfolgreich zu bestehen. Hier sind einige Tipps, wie Sie sich am besten auf die MPU wegen Alkoholauffälligkeit vorbereiten können:

  1. Informieren Sie sich über den Ablauf der MPU: Bevor Sie mit der Vorbereitung beginnen, sollten Sie sich über den Ablauf der MPU informieren. Lesen Sie sich die erforderlichen Unterlagen durch und informieren Sie sich über die Fragen, die Ihnen während der Untersuchung gestellt werden können.
  2. Nehmen Sie an einer MPU-Beratung teil: Eine MPU-Beratung kann Ihnen helfen, sich optimal auf die Untersuchung vorzubereiten. Die Beraterinnen und Berater sind speziell geschult und können Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie Ihre Einstellung und Ihr Verhalten ändern können, um in Zukunft keinen Alkohol mehr zu trinken.
  3. Tagebuch führen: Führen Sie ein Tagebuch über Ihre Erfahrungen und Fortschritte in Bezug auf Ihren Alkoholkonsum. Dies kann Ihnen helfen, Ihr eigenes Verhalten zu reflektieren und zu erkennen, wo Sie noch an sich arbeiten müssen.
  4. Unterstützung durch Freunde und Familie: Holen Sie sich Unterstützung von Freunden und Familie. Sprechen Sie mit ihnen über Ihre Sorgen und Ängste und bitten Sie sie um Hilfe und Unterstützung. Es ist wichtig, dass Sie diesen Prozess nicht alleine durchmachen müssen.
  5. Ändern Sie Ihre Einstellung: Eine MPU wegen Alkoholauffälligkeit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Ihr eigenes Verhalten zu ändern. Ändern Sie Ihre Einstellung zum Alkohol und suchen Sie nach Alternativen, um sich zu entspannen und Spaß zu haben.

Wenn Sie diese Tipps beachten, können Sie sich optimal auf die MPU wegen Alkoholauffälligkeit vorbereiten und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Untersuchung erhöhen.

Fakten zur Alkoholauffälligkeit

  1. Alkoholauffälligkeit ist der häufigste Grund für die Aufforderung zur MPU.
  2. Die Alkoholauffälligkeit muss in der Regel mindestens einmal und im Straßenverkehr erfolgt sein.
  3. Für eine MPU nach Alkoholauffälligkeit muss eine Abstinenz von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden.
  4. Die Trinkmenge und der Alkoholkonsum in der Vergangenheit können das MPU-Gutachten beeinflussen.
  5. Es ist möglich, dass bei Alkoholauffälligkeiten zusätzlich zur MPU eine medizinisch-psychologische Fahreignungsuntersuchung (MPU-FE) angeordnet wird.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wann wird eine MPU nach Alkoholauffälligkeit angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel nach einer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr angeordnet. Eine Alkoholauffälligkeit kann zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt, eine Überschreitung der zulässigen Promillegrenze oder eine Alkoholabhängigkeit sein. Ziel der MPU ist es, die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen und sicherzustellen, dass er auch in Zukunft verkehrstauglich ist.

Wie lange muss ich Abstinenznachweise vorlegen, um die MPU zu bestehen?

Um die MPU zu bestehen, müssen die Betroffenen in der Regel nachweisen, dass sie seit mindestens sechs Monaten keinen Alkohol mehr getrunken haben. Der Abstinenznachweis kann in Form von Haaranalysen, Urinproben oder Blutuntersuchungen erbracht werden. Je nach individueller Situation kann auch ein längerer Abstinenznachweis erforderlich sein, um die MPU zu bestehen.

Kann ich mich auf die MPU vorbereiten?

Ja, eine gezielte Vorbereitung auf die MPU ist sinnvoll und kann helfen, die Prüfung erfolgreich zu bestehen. Eine MPU-Beratung oder ein MPU-Training kann helfen, sich auf die Untersuchung vorzubereiten und sich mit den Anforderungen und Fragestellungen vertraut zu machen. Auch eine Abstinenztherapie oder eine psychotherapeutische Begleitung kann sinnvoll sein, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche MPU zu schaffen.

Was passiert, wenn ich die MPU nicht bestehe?

Wer die MPU nicht besteht, muss sich in der Regel einer Nachuntersuchung unterziehen. Je nach Ergebnis der Untersuchung und individueller Situation können weitere Maßnahmen wie eine Abstinenztherapie, eine Therapie oder ein Anti-Aggressionstraining erforderlich sein. Ziel ist es, die Ursachen der Alkoholauffälligkeit zu erkennen und zu beseitigen, um die Fahreignung wiederherzustellen.

Wie kann mein Trinkverhalten in der Vergangenheit das MPU-Ergebnis beeinflussen?

Das Trinkverhalten in der Vergangenheit kann Einfluss auf das MPU-Gutachten haben und dazu führen, dass zusätzliche Maßnahmen wie eine Abstinenztherapie oder eine Therapie notwendig werden. Auch das Verhalten während der Vorbereitung auf die MPU kann in das Gutachten einfließen. Daher ist es wichtig, ehrlich und offen mit den MPU-Gutachtern umzugehen und konstruktiv an der Aufarbeitung der Alkoholauffälligkeit mitzuarbeiten.