Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), auch bekannt als “Idiotentest”, ist eine verpflichtende Untersuchung, die von den zuständigen Behörden verhängt wird, wenn jemand wegen schwerer Verkehrsverstöße oder anderer Gründe seinen Führerschein verloren hat.
Um die MPU zu absolvieren, muss der betroffene Fahrer zunächst eine Zulassung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Diese Behörde ist in der Regel das Straßenverkehrsamt des Wohnorts des Fahrers. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn der Betroffene alle notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise eine ärztliche Bescheinigung, vorlegt.
Die MPU selbst wird von einem medizinischen Gutachter durchgeführt, der vom Landesamt für Straßenverkehr bestimmt wird. Der Gutachter prüft den Gesundheitszustand, die Fahreignung und die Persönlichkeit des Betroffenen und erstellt anschließend ein Gutachten, das der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird.
Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet dann, ob der Betroffene wieder fahrtauglich ist und ihm seinen Führerschein zurückgegeben wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Betroffene die MPU wiederholen.
Als Bürgerservice bietet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel Beratung und Informationen zum Ablauf der MPU und zu den Anforderungen, die an den Betroffenen gestellt werden. Sie kann auch Auskünfte darüber geben, ob es alternative Maßnahmen gibt, um die MPU zu umgehen, beispielsweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Führerscheinstelle
Der Ablauf der MPU an der Führerscheinstelle sieht in der Regel wie folgt aus:
Ablauf Führerscheinstelle
Zulassung beantragen
Der betroffene Fahrer muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel dem Straßenverkehrsamt seines Wohnorts, eine Zulassung zur MPU beantragen. Dazu muss er in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und eventuell weitere Unterlagen, je nach Grund für den Führerscheinentzug.
MPU absolvieren
Die MPU wird von einem medizinischen Gutachter durchgeführt, der vom Landesamt für Straßenverkehr bestimmt wird. Der Gutachter prüft den Gesundheitszustand, die Fahreignung und die Persönlichkeit des Betroffenen und erstellt anschließend ein Gutachten.
Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft das Gutachten und entscheidet, ob der Betroffene wieder fahrtauglich ist und seinen Führerschein zurückerhält. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Betroffene die MPU wiederholen.
Die Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde ist für die Durchführung der MPU zuständig und bietet dem Betroffenen als Bürgerservice Beratung und Informationen zum Ablauf der MPU und zu den Anforderungen, die an ihn gestellt werden. Sie kann auch Auskünfte darüber geben, ob es alternative Maßnahmen gibt, um die MPU zu umgehen, beispielsweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Ablauf der MPU von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich sein kann und sich auch im Laufe der Zeit ändern kann. Deshalb empfiehlt es sich, sich vor der MPU bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über den genauen Ablauf und die Anforderungen zu informieren.